Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 61 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Stand: 10.06.2019
Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesnetzagentur allgemeine Weisungen für den Erlass oder die Unterlassung von Verfügungen nach diesem Gesetz erteilt, sind diese Weisungen mit Begründung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
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Änderungsverlauf
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 61 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 61 geändert durch Artikel 311 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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09.12.2006 Ausfertigung
§ 61 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I 2833)
BGBl. 2006 I S. 2833
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